Die EU hat eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen, die neue Schuldenregeln für die Mitgliedsländer festlegt. Die Reform beinhaltet eine Überarbeitung der Regeln zur Überwachung und Durchsetzung von Schulden- und Haushaltsdefizitvorschriften.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, im Vertrag von Amsterdam 1997 festgehalten, soll die Budgetdisziplin sichern und solide öffentliche Finanzen garantieren. Die neuen Vorschriften legen fest, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Mitgliedstaaten mit Defizitquoten über drei Prozent werden mit Sanktionen belegt. Die Reform berücksichtigt die individuelle Lage von Ländern stärker und ermöglicht einen längeren Zeitraum zur Schuldenverringerung bei glaubhaften Reform- und Investitionsplänen.
Kritiker bemängeln, dass die Regeln nötige Investitionen hemmen und nur wenige Länder in der Lage sein werden, notwendige Ausgaben zu leisten.
Die Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes stößt auf geteilte Meinungen. Während einige Zustimmung zeigen, werden von Kritikern Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf notwendige Investitionen und das Wachstumspotenzial geäußert.