Deutschland könnte sich etwa 30 Milliarden Euro von Banken zurückholen, die an illegalen Cum-Cum-Aktiendeals beteiligt waren. Die Ermittlungen dazu verlaufen jedoch schleppend aufgrund der Einflussnahme der Finanzlobby.
Das oberste Finanzgericht und das Bundesfinanzministerium bestätigen, dass die Cum-Cum-Aktiendeals steuerrechtlich illegal sind. In den Bundesländern Bremen, Brandenburg und dem Saarland sind bisher keine Cum-Cum-Fälle bekannt. Hessen hat bisher 13,7 Millionen Euro zurückgeholt, geht aber von einem deutlich höheren Steuerschaden aus. Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben ebenfalls Gelder zurückgeholt, jedoch nur Bruchteile des Gesamtschadens. Die Bundesregierung plant keine Einbeziehung von Cum-Cum-Fällen in die neue Bundesoberbehörde zur Finanzkriminalitätsbekämpfung.
Die schwache Aufarbeitung der Cum-Cum-Fälle in Deutschland wird auf den fehlenden Willen und die unzureichende Ressourcenausstattung der Behörden zurückgeführt. Kritik wird an der unterschiedlichen Priorisierung von Verbrechensarten und an der schwachen systematischen Verfolgung von Wirtschaftskriminalität geübt. Im Gegensatz zu Deutschland hat Frankreich eine spezielle Staatsanwaltschaft zur Aufarbeitung von Cum-Cum-Fällen gegründet und erfolgreich agiert.