Kaminbesitzer haben bis zum Jahresende eine wichtige Aufgabe vor sich: Sie müssen sicherstellen, dass ihre Kamine die vorgeschriebenen Feinstaubgrenzen einhalten. Andernfalls drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Eine mögliche Lösung besteht darin, Feinstaubfilter nachzurüsten, um die Emissionen zu reduzieren.
Die neuen Regeln betreffen insbesondere Kamine, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Besitzer solcher Kamine müssen handeln, indem sie entweder einen Feinstaubfilter nachrüsten oder den Kamin stilllegen. Die Kosten für die Nachrüstung variieren je nach System und liegen zwischen 300 und 1000 Euro.
Es ist wichtig zu beachten, dass das Typenschild auf dem Ofen Auskunft über das Herstellungsjahr gibt und somit die Beurteilung erleichtert. Allerdings sind offene Kamine und bestimmte Öfen von dieser Regelung ausgenommen. Auch zentrale Pellet- und Hackschnitzelheizungen aus einem bestimmten Zeitraum unterliegen den Feinstaubgrenzen.
Die Komplexität der neuen Regelungen kann für Kaminbesitzer eine Herausforderung darstellen. Die Einhaltung der Feinstaubgrenzen ist jedoch unerlässlich, um Umweltvorschriften zu erfüllen. Trotz der möglicherweise kostspieligen Nachrüstung ist es in ihrem eigenen Interesse, zeitnah zu handeln und Strafen zu vermeiden.