Petr Bystron, die Nummer zwei der AfD-Europawahlliste, steht unter Ermittlungen wegen Geldwäsche und Bestechlichkeit. Neue Vorwürfe beinhalten die Verwendung einer Scheinadresse in München, wofür möglicherweise Geld gezahlt wurde.
Petr Bystron soll eine Scheinadresse in München angegeben haben, für die Geld gezahlt wurde. Die Vorwürfe bezeichnet er als Teil einer Kampagne, um ihn und die AfD zu beschädigen. Die Unschuldsvermutung gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Durchsuchungen und Ermittlungen gegen Bystron wegen Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche. Verzicht auf Wahlkampfauftritte wegen möglicher Verbindungen zu prorussischen Netzwerken.
Petr Bystron bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet das Verfahren als politisch motiviert. Er rechnet damit, dass das Verfahren eingestellt wird, wenn die Wahl vorbei ist.